WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Ab dem 01.02.2014 sind nur noch Sepa-Lastschriften (Konto und BLZ werden durch IBAN und BIC ersetzt) möglich. Dies hat einige Konsequenzen:
1. Der Verein benötigt von der Bundesbank eine Gläubiger-ID.
2. Die Vereinbarung mit der Bank zum Lastschrifteinzug muß neu abgeschlossen werden.
3. Der Verein benötigt für jedes Lastschriftmandat eine Mandatsreferenznummer. Dazu könnte man zu den Kontodaten die Mitgliedsnummer nehmen. Diese ist dann zwingend erforderlich.
4. Es wäre gut, wenn aus den alten Feldern Kontonummer und BLZ die neuen Felder IBAN und BIC per Progammroutine automatisch gefüllt werden können! Sonst wird es sehr mühsam für jedes Mitglied den Sepa-Umrechner anzuwerfen und die Daten manuell zu erfassen.
5. Der Verein benötigen neue Lastschrift-Vereinbarungen mit den Mitgliedern.
6. Mit der Mitgliedschaftsbestätigung oder der Bestätigung eines neuen Lastschriftmandats muß den Mitgliedern zukünftig die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer mitteilt werden. Damit kann das Mitglied die Abbuchung kontrollieren.
7. Alle bestehenden Mitglieder müssen vor der ersten Sepa-Lastschrift die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznumer erhalten. Das ist eine Aufgabe für Ende des Jahres 2013. Der Einzug zum 01.01.2014 sollte schon mit Sepa erledigt werden können!
8. Ausländer werden lastschriftfähig!
Das Lastschrift Plug-In ist entsprechen dem Einsatz ab 1.1.2014 anzupassen. Eine Routine für Pos. 4 sollte enthalten sein. Pos. 3 ist zu berücksichtigen. Es wäre schön, wenn man für Pos. 7 entsprechende Texte mit Adresse und Anschreiben automatisch aus der Datenbank generieren könnte.
Gruß Wolfgang
1. Der Verein benötigt von der Bundesbank eine Gläubiger-ID.
2. Die Vereinbarung mit der Bank zum Lastschrifteinzug muß neu abgeschlossen werden.
3. Der Verein benötigt für jedes Lastschriftmandat eine Mandatsreferenznummer. Dazu könnte man zu den Kontodaten die Mitgliedsnummer nehmen. Diese ist dann zwingend erforderlich.
4. Es wäre gut, wenn aus den alten Feldern Kontonummer und BLZ die neuen Felder IBAN und BIC per Progammroutine automatisch gefüllt werden können! Sonst wird es sehr mühsam für jedes Mitglied den Sepa-Umrechner anzuwerfen und die Daten manuell zu erfassen.
5. Der Verein benötigen neue Lastschrift-Vereinbarungen mit den Mitgliedern.
6. Mit der Mitgliedschaftsbestätigung oder der Bestätigung eines neuen Lastschriftmandats muß den Mitgliedern zukünftig die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer mitteilt werden. Damit kann das Mitglied die Abbuchung kontrollieren.
7. Alle bestehenden Mitglieder müssen vor der ersten Sepa-Lastschrift die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznumer erhalten. Das ist eine Aufgabe für Ende des Jahres 2013. Der Einzug zum 01.01.2014 sollte schon mit Sepa erledigt werden können!
8. Ausländer werden lastschriftfähig!
Das Lastschrift Plug-In ist entsprechen dem Einsatz ab 1.1.2014 anzupassen. Eine Routine für Pos. 4 sollte enthalten sein. Pos. 3 ist zu berücksichtigen. Es wäre schön, wenn man für Pos. 7 entsprechende Texte mit Adresse und Anschreiben automatisch aus der Datenbank generieren könnte.
Gruß Wolfgang
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Hallo Wolfgang,
ich erstelle gerade eine Art Lastenheft zur SEPA-Fähigkeit des Plugins Mitgliedsbeitrag.
Ich denke nächste Woche werde ich fertig sein und es Online stellen können.
Da ich auch die wesentlichen Merkmale von SEPA-Lastschriften integriert habe umfasst es mittlerweile 14 (!) Seiten. Das ist fürs Forum etwas zu groß.
Für einen geeigneten Speicherort muss ich deshalb nochmal fasse kontaktieren.
Viele Grüße
rmb
ich erstelle gerade eine Art Lastenheft zur SEPA-Fähigkeit des Plugins Mitgliedsbeitrag.
Ich denke nächste Woche werde ich fertig sein und es Online stellen können.
Da ich auch die wesentlichen Merkmale von SEPA-Lastschriften integriert habe umfasst es mittlerweile 14 (!) Seiten. Das ist fürs Forum etwas zu groß.
Für einen geeigneten Speicherort muss ich deshalb nochmal fasse kontaktieren.
Viele Grüße
rmb
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Besten Dank für Deine Bemühungen, damit das Plug-In weiter genutzt werden kann.
Als Mandatsreferenznummer kann eine eindeutige Mitgliedsnummer genutzt werden. Ich weis nicht, ob alle Vereine eine solche überhaupt haben, bei Admidio ist das jedenfalls z.Z. nicht Pflicht. Es sollte aber Pflicht werden. Wenn Sie nicht vorhanden ist, könnte man sie automatisch generieren und als Mandatsreferenznummer nutzen. Mandatsreferenznummer und Mitgliedsnummer separat und unabhängig voneinander macht wenig Sinn.
Gruß Wolfgang
Als Mandatsreferenznummer kann eine eindeutige Mitgliedsnummer genutzt werden. Ich weis nicht, ob alle Vereine eine solche überhaupt haben, bei Admidio ist das jedenfalls z.Z. nicht Pflicht. Es sollte aber Pflicht werden. Wenn Sie nicht vorhanden ist, könnte man sie automatisch generieren und als Mandatsreferenznummer nutzen. Mandatsreferenznummer und Mitgliedsnummer separat und unabhängig voneinander macht wenig Sinn.
Gruß Wolfgang
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Hallo Wolfgang,
ich habe hier mal die vorgesehenen Erweiterungen für die SEPA-Fähigkeit des Plugins formuliert.
Ist alles nur Theorie, ob es sich praktisch umsetzen lässt, muss sich noch herausstellen.
Weitere Vorschläge/Anregungen/Änderungen einfach im Forum posten.
Gruß
rmb
ich habe hier mal die vorgesehenen Erweiterungen für die SEPA-Fähigkeit des Plugins formuliert.
Ist alles nur Theorie, ob es sich praktisch umsetzen lässt, muss sich noch herausstellen.
Weitere Vorschläge/Anregungen/Änderungen einfach im Forum posten.
Gruß
rmb
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Ich habe das zunächst nur mal überflogen und werde mich noch damit befassen. Deshalb zunächst nur dies: Bei unsem Verein (und wohl auch bei einigen anderen) sind die Mitglieder auf Deutschland und angrenzende Länder verteilt. Lokales Aufsuchen der Mitgliederverwaltung mit Unterschrift ist weder bei alten noch neuen Mitgliedern möglich.
Dass eine automatische Konvertierung in IBAN nicht möglich ist oder sein soll, bringt erhebliche Arbeit mit sich. So müßte mit allen Mitgliedern (auch den alten) ein neuer Mandatsvertrag auf dem Postweg abgeschlossen werden, wo die Mitglieder ihre IBAN eintragen mit manueller Übertragung vom Papier in Admidio. Alte Lastschriftermächtigungen sind dann obsolet (da man die IBAN nicht hat), d.h. man fängt wieder ganz von vorne an, als ob der Verein neu gegründet wäre.
Gibt es täsächlich keinen Weg diesen Aufwand zu vermeiden?
Gruß Wolfgang
Dass eine automatische Konvertierung in IBAN nicht möglich ist oder sein soll, bringt erhebliche Arbeit mit sich. So müßte mit allen Mitgliedern (auch den alten) ein neuer Mandatsvertrag auf dem Postweg abgeschlossen werden, wo die Mitglieder ihre IBAN eintragen mit manueller Übertragung vom Papier in Admidio. Alte Lastschriftermächtigungen sind dann obsolet (da man die IBAN nicht hat), d.h. man fängt wieder ganz von vorne an, als ob der Verein neu gegründet wäre.
Gibt es täsächlich keinen Weg diesen Aufwand zu vermeiden?
Gruß Wolfgang
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Eine Frage zum Zahlungspflichtigen. Es heißt:
"Änderung der Definition Zahlungspflichtiger: Bei den bisherigen Versionen von Mitgliedsbeitrag wurde der Zahlungspflichtige einer Familie anhand festgelegter Kriterien bestimmt (BLZ und Kto-Nr vorhanden, Text „Rechnung“). Um hier Klarheit zu schaffen, wer der Zahlungspflichtige einer Familie ist, wird deshalb festgelegt, dass für eine Familie immer ein Leiter definiert sein muss. Falls bei diesem Leiter alle Angaben für einen Bankeinzug vorhanden sind, wird ihm eine Mandatsreferenz zugeteilt."
Man geht hier davon aus, dass jedes Mitglied einzeln im Profil erfasst ist, sodass ein zahlender ‚Leiter‘ mit Mandat von Familien bestimmt werden muss. Bei uns sind Familien / Paare aber in EINEM Profil unter der Rolle Familienmitglied (daneben gibt es Einzelmitglieder mit der Rolle Einzelmitglied) zusammengefasst, da sie viele gemeinsame Daten wie Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, Konto und Wohnrechte haben.
Familienmitglieder (z.B. Eheleute / Paare in EINEM Profil) und Einzelmitglieder zahlen bei uns den gleichen Mitgliedsbeitrag. Die Funktion Bezahlung nach Familie und Alter nutzen wir nicht. In diesem Profil muss der Leiter genannt werden. Falls bei Familien / Paare mehrere Verfügungsgewalt über das Konto haben genügt wohl der Name eines Mitgliedes als Leiter. Auf diesen muss das Mandat ausgestellt sein.
Sehe ich das richtig und ist das so möglich?
Gruß Wolfgang
"Änderung der Definition Zahlungspflichtiger: Bei den bisherigen Versionen von Mitgliedsbeitrag wurde der Zahlungspflichtige einer Familie anhand festgelegter Kriterien bestimmt (BLZ und Kto-Nr vorhanden, Text „Rechnung“). Um hier Klarheit zu schaffen, wer der Zahlungspflichtige einer Familie ist, wird deshalb festgelegt, dass für eine Familie immer ein Leiter definiert sein muss. Falls bei diesem Leiter alle Angaben für einen Bankeinzug vorhanden sind, wird ihm eine Mandatsreferenz zugeteilt."
Man geht hier davon aus, dass jedes Mitglied einzeln im Profil erfasst ist, sodass ein zahlender ‚Leiter‘ mit Mandat von Familien bestimmt werden muss. Bei uns sind Familien / Paare aber in EINEM Profil unter der Rolle Familienmitglied (daneben gibt es Einzelmitglieder mit der Rolle Einzelmitglied) zusammengefasst, da sie viele gemeinsame Daten wie Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, Konto und Wohnrechte haben.
Familienmitglieder (z.B. Eheleute / Paare in EINEM Profil) und Einzelmitglieder zahlen bei uns den gleichen Mitgliedsbeitrag. Die Funktion Bezahlung nach Familie und Alter nutzen wir nicht. In diesem Profil muss der Leiter genannt werden. Falls bei Familien / Paare mehrere Verfügungsgewalt über das Konto haben genügt wohl der Name eines Mitgliedes als Leiter. Auf diesen muss das Mandat ausgestellt sein.
Sehe ich das richtig und ist das so möglich?
Gruß Wolfgang
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Nochmal zur automatischen Konvertierung BLZ / Konto in BIC / IBAN (mein obiger Beitrag):
In http://www.kontopruef.de/sepa.shtml wird unter Abschnitt "Wie komme ich an IBAN und BIC für fremde Konten?" dargestellt, dass die eindeutige Konvertierung nicht immer möglich ist. Dies trifft für Kontonummernstrukturen mit Stammnummer und Unterkonto zu. Werden mehrere Unterkonten nicht und nur ein Unterkonto 00 genutzt, kann es leider weggelassen werden. Dadurch ist die Konvertierung ohne Anwendung komplexer Regeln nicht mehr eindeutig, da die IBAN aus der vollständigen Kontonummer (einschl. Unterkontnummer) gebildet werden muß.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
A) Brief an alle Mitglieder zur Erfassung von BIC und IBAN und manuelle Eingabe. Der Aufwand kommt der erneuten Mandatierung aller Mitglieder gleich. Wahnsinniger Aufwand.
B) Mit den SEPA-Konvertern auf Webseiten oder heruntergeladenen Programmen kann man manuell selbst konvertieren und eingeben. Wie sicher diese Konverter sind, ist zu prüfen. Eine aufwandsarme einmalige Massenkonvertierung ist damit nicht möglich.
C) Im Admidion SEPA Plug-In ist die automatische Konvertierung möglich. Die Frage ist nur, wie hoch der Aufwand zur sicheren Konvertierung ist. Dabei sollte ein Hinweis erfolgen, dass keine Gewähr für die Richtigkeit der Konvertierung übernommen wird und diese in eigener Verantwortung erfolgt.
Der Verein hat dann zwei Möglichkeiten:
A) Er läßt es drauf ankommen und bereinigt die hoffentlich wenigen Fehler, oder
B) Er prüft BIC / IBAN, z.B. mit (sicheren) Konvertern. Das letztere kann manuell geschehen (Webmaske, z.B. Kontopruef) oder programmatisch, z.B. mit Online-Zugriff auf Kontopruef.
Besser wäre es, in das Plug-In eine Online-Schnittstelle zu z.B. Kontopruef einzubauen mit der die Konvertierung (kostenpflichtig, wohl nur < 50 Euro) geprüft werden kann.
D) Einbindung eines Konverters in ein eigenes Programm auf Windows Rechner mit Zugriff auf die lokale aktuelle Admidio Datenbank. Abgesehen vom Programmieraufwand muß das jeder Verein selber machen, was er wohl nicht kann. Dann ist eine gemeinsame Lösung wie C) sinnvoller.
Gruß Wolfgang
In http://www.kontopruef.de/sepa.shtml wird unter Abschnitt "Wie komme ich an IBAN und BIC für fremde Konten?" dargestellt, dass die eindeutige Konvertierung nicht immer möglich ist. Dies trifft für Kontonummernstrukturen mit Stammnummer und Unterkonto zu. Werden mehrere Unterkonten nicht und nur ein Unterkonto 00 genutzt, kann es leider weggelassen werden. Dadurch ist die Konvertierung ohne Anwendung komplexer Regeln nicht mehr eindeutig, da die IBAN aus der vollständigen Kontonummer (einschl. Unterkontnummer) gebildet werden muß.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
A) Brief an alle Mitglieder zur Erfassung von BIC und IBAN und manuelle Eingabe. Der Aufwand kommt der erneuten Mandatierung aller Mitglieder gleich. Wahnsinniger Aufwand.
B) Mit den SEPA-Konvertern auf Webseiten oder heruntergeladenen Programmen kann man manuell selbst konvertieren und eingeben. Wie sicher diese Konverter sind, ist zu prüfen. Eine aufwandsarme einmalige Massenkonvertierung ist damit nicht möglich.
C) Im Admidion SEPA Plug-In ist die automatische Konvertierung möglich. Die Frage ist nur, wie hoch der Aufwand zur sicheren Konvertierung ist. Dabei sollte ein Hinweis erfolgen, dass keine Gewähr für die Richtigkeit der Konvertierung übernommen wird und diese in eigener Verantwortung erfolgt.
Der Verein hat dann zwei Möglichkeiten:
A) Er läßt es drauf ankommen und bereinigt die hoffentlich wenigen Fehler, oder
B) Er prüft BIC / IBAN, z.B. mit (sicheren) Konvertern. Das letztere kann manuell geschehen (Webmaske, z.B. Kontopruef) oder programmatisch, z.B. mit Online-Zugriff auf Kontopruef.
Besser wäre es, in das Plug-In eine Online-Schnittstelle zu z.B. Kontopruef einzubauen mit der die Konvertierung (kostenpflichtig, wohl nur < 50 Euro) geprüft werden kann.
D) Einbindung eines Konverters in ein eigenes Programm auf Windows Rechner mit Zugriff auf die lokale aktuelle Admidio Datenbank. Abgesehen vom Programmieraufwand muß das jeder Verein selber machen, was er wohl nicht kann. Dann ist eine gemeinsame Lösung wie C) sinnvoller.
Gruß Wolfgang
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Hallo Wolfgang,
zu Deiner Frage des Zahlungspflichtigen:
Du schreibst
zur automatischen Konvertierung:
Ich habe mittlerweile die Bankleitzahlendatei der Deutschen Bundesbank gefunden. Es wird also wahrscheinlich eine automatische Konvertierung von BLZ / Konto in BIC / IBAN geben (Lösung C).
Gruß
rmb
zu Deiner Frage des Zahlungspflichtigen:
Du schreibst
Ein Leiter wird in Deinem Fall nicht benötigt. Alle notwendigen Daten für SEPA können in dieses EINE Profil eingetragen werden.Bei uns sind Familien / Paare aber in EINEM Profil unter der Rolle Familienmitglied ... zusammengefasst. ... Die Funktion Bezahlung nach Familie und Alter nutzen wir nicht.
zur automatischen Konvertierung:
Ich habe mittlerweile die Bankleitzahlendatei der Deutschen Bundesbank gefunden. Es wird also wahrscheinlich eine automatische Konvertierung von BLZ / Konto in BIC / IBAN geben (Lösung C).
Gruß
rmb
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Durch den Gesetzgeber und die AGB Änderung der deutschen Banken, gelten die alten Einzugsermächtigungen weiterhin. Diese müssen aber in Schriftform vorliegen. Dem Zahlungspflichtigen müssen nur Zeitpunkt der ersten SEPA Lastschrift, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Neue SEPA Mandate für bestehende Mitgliedschaften abzuschließen ist nicht notwendig.WGlobal hat geschrieben:Ab dem 01.02.2014 sind nur noch Sepa-Lastschriften (Konto und BLZ werden durch IBAN und BIC ersetzt) möglich. Dies hat einige Konsequenzen:
5. Der Verein benötigen neue Lastschrift-Vereinbarungen mit den Mitgliedern.
Neumitglieder können bis zum 01.02.2014 ebenfalls eine Einzugsermächtigung unterschreiben, oder ein SEPA Kombimandat. Ab 01.02.2014 dann nur noch SEPA Mandate (in Landessprache)
Udo
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Du hastWGlobal hat geschrieben:Nochmal zur automatischen Konvertierung BLZ / Konto in BIC / IBAN (mein obiger Beitrag):
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
[...]
https://www.bank-verlag.de/index.php?id=1216
vergessen.Eingereicht und zurückgegeben werden die Daten in Dateiform. Basis für den Dateiaufbau ist die ZKA-Spezifikation „IBAN-hin-IBAN-rück-Verfahren“. Die Dateiform ist wahlweise eine Textdatei mit 145 Stellen Satzlänge oder eine CSV-Datei mit variabler Länge. Die eingereichte Datei wird als IBANHIN bezeichnet, die Rückgabe-Datei als IBANRÜCK. Die Rückgabedatei beinhaltet die Daten der IBANHIN-Datei ergänzt um BIC, IBAN und einen Fehlercode.
Beispiel für einen IBANHIN-Datensatz als csv-Datei:
DE;;;;;37060590;1234567893;;;;;
Beispiel für einen IBANRÜCK-Datensatz als csv-Datei:
DE;;;;;37060590;1234567893;;GENODED1SPK;DE79370605901234567893;;00
Das IBAN-Service-Portal wird von der gesamten Kreditwirtschaft unterstützt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Firmenkundenberater Ihres Kreditinstitutes. Er teilt Ihnen die Internetadresse und das Initialpasswort mit. Alle weiteren Informationen finden Sie direkt im IBAN-Service-Portal.
M. E. die einzige Möglichkeit, auch durch Fusionen veränderte Bankleitzahlen korrekt zu ermitteln.
Preise kann ich gerne noch nachliefern, liegt aber inkl. erstmaliger Registrierung und 100.000 Datensätzen bei um die 70 EUR zzgl MwSt. Werden wir für unsere Mitlieder auch nutzen.
Udo
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Googelt mal nach "SEPA Account Converter" und spart euch die 70,--Eur +mwst.
beste gruesse
beste gruesse
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Hallo zusammen,
in die nächste Version des Plugins Mitgliedsbeitrag ist folgendes bereits integriert:
1. Konvertierung von BLZ / Kto-Nr zu BIC / IBAN (Grundlage ist hier die von der Deutschen Bundesbank herausgegebene Bankleitzahlendatei)
2. Erzeugen von Mandatsreferenzen
3. Eingabe des Mandatsdatums
4. Setzen eines Fälligkeitsdatums
5. Erkennen, ob es sich um Erstmalige oder Wiederholende Lastschriften handelt
6. Erzeugen der SEPA XML-Datei
Derzeit arbeite ich an dem Problem, wie geänderte Mandatsdaten (Bankverbindung des Zahlungspflichtigen hat sich geändert usw) in das System eingepflegt werden können.
Gruß
rmb
in die nächste Version des Plugins Mitgliedsbeitrag ist folgendes bereits integriert:
1. Konvertierung von BLZ / Kto-Nr zu BIC / IBAN (Grundlage ist hier die von der Deutschen Bundesbank herausgegebene Bankleitzahlendatei)
2. Erzeugen von Mandatsreferenzen
3. Eingabe des Mandatsdatums
4. Setzen eines Fälligkeitsdatums
5. Erkennen, ob es sich um Erstmalige oder Wiederholende Lastschriften handelt
6. Erzeugen der SEPA XML-Datei
Derzeit arbeite ich an dem Problem, wie geänderte Mandatsdaten (Bankverbindung des Zahlungspflichtigen hat sich geändert usw) in das System eingepflegt werden können.
Gruß
rmb
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Derzeit arbeite ich an dem Problem, wie geänderte Mandatsdaten (Bankverbindung des Zahlungspflichtigen hat sich geändert usw) in das System eingepflegt werden können.
Bitte denk in dem o. g. Fall daran, die Sequenz wieder auf "FRST" zurückzusetzen, da Du bei der neuen Bank eine Ersteinreichung vornimmst. Oder zumindest dem User den Hinweis gibst.
Udo
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- Beiträge: 5
- Registriert: 17. Jun 2013, 18:58
- Wohnort: 47495 Rheinberg
Re: WICHTIG: Ab 01.02.2014 Sepa-Lastschriften
Die Bundesbank stellt regelmäßig aktuelle BLZ-Verzeichnisse zur Verfügung. Darin sind auch die BIC und das Prüfverfahren enthalten. Kostet nix und kann lizenzfrei in irgendwelche Datenbanken zur weiteren Verarbeitung geladen werden.ToniTmp hat geschrieben:Googelt mal nach "SEPA Account Converter" und spart euch die 70,--Eur +mwst.
beste gruesse
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/S ... nload.html
Beste Grüße,
Lars
Tue Gutes und spricht viel darüber!
Lars
Tue Gutes und spricht viel darüber!